Rechtsprechung
BFH, 16.01.1990 - VII B 116/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1990, 715
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77
Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß …
Auszug aus BFH, 16.01.1990 - VII B 116/89
In ihr wird lediglich eine Abweichung (hier eher: mangelnde Auseinandersetzung) von den Urteilen des BFH in BFHE 133, 77, BStBl II 1981, 471 und in BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801 angedeutet. - BFH, 05.03.1981 - II R 80/77
Haftungsanspruch - Versicherungsunternehmen - Ermessensentscheidung - Erlaß des …
Auszug aus BFH, 16.01.1990 - VII B 116/89
In ihr wird lediglich eine Abweichung (hier eher: mangelnde Auseinandersetzung) von den Urteilen des BFH in BFHE 133, 77, BStBl II 1981, 471 und in BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801 angedeutet.
- BFH, 18.01.1991 - VI B 140/89
Einspruch gegen Lohnsteuerpauschalierungsbescheid
a) Eine Divergenz liegt nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO vor, wenn das FG dem angefochtenen Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der von einem - ebenfalls tragenden - abstrakten Rechtssatz einer Entscheidung des BFH abweicht (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. März 1989 II B 170/88, BFH/NV 1990, 376, und vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 716). - BFH, 31.03.1992 - V B 155/91
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz
Da das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Gründe gestützt ist, muß bei der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden (§ 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) und vorliegen (§ 115 Abs. 2 FGO; vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Januar 1990 VII B 126/89, BFH/NV 1990, 716).Im letzten Fall ist für die ordnungsgemäße Rüge der mangelnden Sachaufklärung die genaue Angabe der Beweismittel erforderlich, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm aber auch ohne besonderen Antrag als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715).
- BFH, 20.08.1998 - XI B 110/95
Trennung von Verfahren
Im letzten Fall ist für die ordnungsgemäße Rüge der mangelnden Sachaufklärung die genaue Angabe der Beweismittel erforderlich, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm aber auch ohne besonderen Antrag als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715).
- BFH, 09.05.2001 - VII B 311/00
Zoll - Aussetzung einer Zahlungsverpflichtung - Abgabenentrichtung - Revision - …
Wenn aber ein Urteil auf mehrere Gründe gestützt ist, muss hinsichtlich einer jeden Begründung ein Zulassungsgrund vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524; vom 16. Januar 1990 VII B 126/89, BFH/NV 1990, 716;… vom 27. Juli 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1994, 559, …und vom 17. April 2000 X B 9/00, BFH/NV 2000, 1334). - BFH, 20.08.1998 - XI B 111/95
Zimmervermietung - Vermietungseinkünfte - Gewerbliche Einkünfte - Lohnzahlungen …
Im letzten Fall ist für die ordnungsgemäße Rüge der mangelnden Sachaufklärung die genaue Angabe der Beweismittel erforderlich, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm aber auch ohne besonderen Antrag als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715). - BFH, 02.04.1997 - X B 269/96
Einzelhandelsfiliale als Teilbetrieb
Die unsubstantiierte Behauptung des Klägers, das FG sei seinen Einwendungen nicht nachgegangen und habe nicht die Gesamtumstände des Falles gewürdigt, reicht für eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht nicht aus (BFH- Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715). - BFH, 08.04.1994 - I B 204/93
Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz
Es muß dargetan werden, daß das angefochtene Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrundegelegt hat, der mit den bezeichneten BFH-Entscheidungen nicht übereinstimmt (…ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschlüsse vom 1. März 1989 II B 170/88, BFH/NV 1990, 376; vom 16. Januar 1990 VII B 126/89, BFH/NV 1990, 716; vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, 206, BStBl II 1991, 309). - BFH, 14.05.1991 - V B 153/90
Erfordernis der Darlegung abweichender Rechtssätze bei der Divergenzrüge
Das reicht nicht aus (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715). - BFH, 11.09.1995 - X B 32/95
Inhaltliche Anforderungen an eine Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung …
Die unsubstantiierte Behauptung, das FG habe den Sachverhalt verkannt, es sei von falschen Voraussetzungen ausgegangen oder der Sachverhalt sei nicht ausreichend aufgeklärt worden, reicht für eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht nicht aus (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715). - BFH, 14.07.1992 - V B 56/92
Anforderungen an eine erfolgreiche Rüge unterlassener Zeugenvernehmung
Die unsubstantiierte Behauptung, das FG habe den Sachverhalt verkannt, es sei von falschen Voraussetzungen ausgegangen oder der Sachverhalt sei nicht ausreichend aufgeklärt worden, reicht für eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht nicht aus (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715). - BFH, 23.07.1992 - V B 48/92
Anforderungen an die ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der …
Rechtsprechung
BFH, 09.01.1990 - VII B 111/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Verfahrenrüge der Sachaufklärungspflicht
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1990, 715
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87
Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge
Auszug aus BFH, 09.01.1990 - VII B 111/89
Ein entsprechender Sachvortrag in der Beschwerdeschrift wäre insbesondere deshalb geboten gewesen, weil das FG bei seiner Entscheidung von dem normalen Geschehensablauf ausgegangen ist, wie er regelmäßig den Fällen der Geschäftsführerhaftung für die Lohnsteuer zugrunde liegt (keine Entlastung des Geschäftsführers bei Übertragung der steuerlichen Pflichten auf Angestellte der Gesellschaft, tatsächliche Auszahlung der Löhne in der den Lohnsteueranmeldungen entsprechenden Höhe, Beschränkung der Haftung für die Lohnsteuer der Höhe nach bei nicht ausreichenden Zahlungsmitteln nur in Ausnahmefällen gemäß Urteil des Senats in BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859).
- BFH, 25.11.1999 - I B 34/99
Auskunft des Bundesamtes für Finanzen
Wird mangelnde Sachaufklärung mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne Beweisantritt von Amts wegen aufklären müssen (hier: Erkenntnisquellen des BfF), so ist für eine ordnungsmäßige Verfahrensrüge die genaue Angabe des Beweismittels erforderlich, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm aber ohne besonderen Antrag als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 1990 VII B 111/89, BFH/NV 1990, 715;… vom 8. Juli 1992 II B 66/92, BFH/NV 1993, 181;… vom 18. Juli 1994 III B 63/94, BFH/NV 1995, 139). - BFH, 20.08.1998 - XI B 110/95
Trennung von Verfahren
Im letzten Fall ist für die ordnungsgemäße Rüge der mangelnden Sachaufklärung die genaue Angabe der Beweismittel erforderlich, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm aber auch ohne besonderen Antrag als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715). - BFH, 20.08.1998 - XI B 111/95
Zimmervermietung - Vermietungseinkünfte - Gewerbliche Einkünfte - Lohnzahlungen …
Im letzten Fall ist für die ordnungsgemäße Rüge der mangelnden Sachaufklärung die genaue Angabe der Beweismittel erforderlich, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm aber auch ohne besonderen Antrag als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715).
- BFH, 02.04.1997 - X B 269/96
Einzelhandelsfiliale als Teilbetrieb
Die unsubstantiierte Behauptung des Klägers, das FG sei seinen Einwendungen nicht nachgegangen und habe nicht die Gesamtumstände des Falles gewürdigt, reicht für eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht nicht aus (BFH- Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715). - BFH, 14.05.1991 - V B 153/90
Erfordernis der Darlegung abweichender Rechtssätze bei der Divergenzrüge
Das reicht nicht aus (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715). - BFH, 11.09.1995 - X B 32/95
Inhaltliche Anforderungen an eine Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung …
Die unsubstantiierte Behauptung, das FG habe den Sachverhalt verkannt, es sei von falschen Voraussetzungen ausgegangen oder der Sachverhalt sei nicht ausreichend aufgeklärt worden, reicht für eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht nicht aus (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715). - BFH, 31.03.1992 - V B 155/91
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz
Im letzten Fall ist für die ordnungsgemäße Rüge der mangelnden Sachaufklärung die genaue Angabe der Beweismittel erforderlich, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm aber auch ohne besonderen Antrag als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715). - BFH, 14.07.1992 - V B 56/92
Anforderungen an eine erfolgreiche Rüge unterlassener Zeugenvernehmung
Die unsubstantiierte Behauptung, das FG habe den Sachverhalt verkannt, es sei von falschen Voraussetzungen ausgegangen oder der Sachverhalt sei nicht ausreichend aufgeklärt worden, reicht für eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht nicht aus (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715).